Social-Media-Datenlecks.
Sind Sie ebenfalls betroffen?
- Jetzt kostenlos & unverbindlich über unser Kontaktformular prüfen, ob Sie betroffen sind.
- Schnelle Einschätzung durch unser Expertenteam, ob Ihnen ein Schadensersatz zusteht.
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Wie wir vorgehen?
Um für Sie den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten haben wir den Vorgang in drei Punkte aufgeteilt. Dadurch wissen Sie genau was Sie bei uns erwartet.
Im kostenlosen Online-Check können Sie schnell & unverbindlich prüfen, ob Sie betroffen sind.
Unser Team von Experten gibt Ihnen schnell & unverbindlich eine Ersteinschätzung.
Sie erteilen uns Ihr Mandat, wenn wir Sie mit unserem Konzept überzeugt haben!
Die wichtigsten Kennzahlen zum Datenleck.
Prüfe Sie jetzt kostenlos & unverbindlich, ob Sie betroffen sind.
Um was genau geht es?
Im Wege des sogenannten Scrapings verschafften sich Hacker Zugang zu Millionen sensiblen Nutzerdaten. Mit Scraping bezeichnet man das automatisierte, massenhafte Abrufen öffentlich einsehbarer Daten. Die Angreifer konnten Daten wie vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus abgreifen. Diese Daten wurden anschließend in Hackerforen veröffentlich und teilweise weiterverkauft.
Millionen Facebook-Konten weltweit und über 6 Millionen deutsche Nutzer und Nutzerinnen sind vom Facebook Datenleck betroffen. Viele Kanzleien prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenfrei und unverbindlich.
Was droht mir als User?
Eine besondere Gefahr besteht durch das nun vermehrte aufkommen von betrügerischen Phishing-E-Mails und Smishing SMS. Dadurch werden sensible Kontodaten abgerufen oder auch gefährliche Links in gefälschten Paketbenachrichtigungen versendet. Die Risiken für Betroffene sind enorm.
Welche Rechte habe ich?
Auf der Grundlage Ihres Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft gegenüber der Plattform verlangen, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Wird Ihnen seitens der Plattform keine oder eine unvollständige Auskunft erteilt, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO für Sie ergeben.
Zuletzt haben deutsche Gerichte den Klägern bei DSGVO-Verstößen hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO zugesprochen. Die Norm wird dabei von den Gerichten zunehmend sehr weit ausgelegt. Dabei soll der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen.
Aktuelle Urteile & zugesprochener Schadensersatz.
Das ArbG Düsseldorf spricht dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 5.000 € zu.
Die LG München spricht dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.500 € zu.
Die LAG Hamm spricht dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.000 € zu.
Das ArbG Neumünster spricht dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.500 € zu.
Das LAG Schelswig-Hosteil spricht dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 3.000 € zu.
Das LG Darmstadt spricht dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.000 € zu.
Prüfe Sie jetzt kostenlos & unverbindlich, ob Sie betroffen sind.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Unsere Arbeit fußt auf Vertrauen, Leidenschaft und einem zukunftsorientierten Ansatz in der Zusammenarbeit mit unseren Mandaten.
Ohne volle Transparenz ist eine gute Mandantenbetreuung unmöglich. Transparenz bedeutet eine ehrliche Ersteinschätzung zu geben, einen stetigen, vollumfänglichen Einblick in das laufende Verfahren zu gewähren und neue Erkenntnisse stets zu teilen.
“Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht” – Die Leidenschaft für das Verbraucherrecht und seine Themen machen uns als Kanzlei zu einem starken und verlässlichen Partner. Wir treten stets mit der richtigen Motivation an und fürchten keinen noch so starken Gegner.
Modern, digital und nahbar. Stichworte wie papierloses Arbeiten, digitale Kommunikation und zeiteffizienter Austausch sind für uns Begriffe aus dem Alltag. Auch Persönlichkeits-Klischees des engstirnigen, antiquierten Rechtsanwalts haben wir längst hinter uns gelassen.

Häufig gestellte Fragen.
Hier versuchen wir fragen zu beantworten, die oft in unseren Erstgesprächen zum Thema Datenleck aufgekommen sind.
Hier kannst du ganz einfach durch die Eingabe deiner Rufnummer prüfen, ob du zu den Betroffenen gehörst.
Betroffenen stehen gemäß der Datenschutz Grundverordnung vor allem zwei Dinge zu:
- Auf Grund der Schwere des Datenschutzverstoßes stehen betroffenen Nutzern bis zu 5000€ Schadenersatz zu.
- Betroffene haben einen Unterlassungsanspruch. Das bedeutet, dass Facebook gegenwärtig verpflichtet wird, Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Klägers zu schützen. Für die Zukunft muss Facebook dafür Sorge tragen, dass ähnlich gelagerte Datenschutzverstöße nicht mehr vorkommen. Bei einem erneuten Verstoß werden Strafzahlungen von bis zu 250.000€ pro Fall fällig.
Die Gefahren, die durch die veröffentlichten persönlichen Daten entstehen, sind vielschichtig und werden oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Häufige und gute bekannte Gefahren lauern durch Spam oder Fishing Attacken, bei denen durch das Vorgaukeln einer falschen Legitimation durch die abgegriffenen Daten PIN Nummer oder Passwörter abgegriffen werden. Darüber Hinaus sind Straftaten wie der Datenhandel, Versandbetrug oder Identitätsdiebstahl nur einige weitere Beispiele für Kriminalität im Internet.
Aktuell sind bereits über 20.000 Klagen im Facebook Datenskandal anhängig. Das LG Zwickau hat nun als erstes Gericht am 14.09.2022 geurteilt (Az.: 7 O 334/22) und entschied auf Schadenersatz und Unterlassung für den Kläger. Darüber hinaus sind deutsche Gerichte mit einer zunehmenden Zahl an Datenschutzfällen konfrontiert. Dabei wird die DSGVO von den Gerichten sehr eng und verbraucherfreundlich ausgelegt, wie eine Auswahl weiterer aktueller Urteile zeigt:
- LG München I – 31 O 16606/20 – 2.500 € Schadensersatz
- ArbG Düsseldorf – 9 Ca 6557/18 – 5000 € Schadenersatz
- LAG Schleswig-Holstein – 6 Ta 49/22 – 2.000 € Schadensersatz
- LAG Hamm – 17 Sa 1185/20 – 2.000 € Schadensersatz
Durch so genanntes Scraping. Hacker haben sich offensichtliche Sicherheitsmängel des sozialen Netzwerks zu Nutze gemacht und gingen dabei im Beispiel Facebook wie folgt vor:
Die Datensammler haben zunächst eine Datenbank mit Milliarden von zufällig generierten Rufnummern aufgebaut und legten sich ein gewöhnliches Facebook-Profil an. Anschließend bediente man sich einer recht einfachen Sicherheitslücke. Facebook-Nutzer haben die Möglichkeit, das eigene oder in diesem Fall ein riesiges, von Hackern generiertes Adressbuch freizugeben. Facebook gleicht diese Nummer mit den Nummern jedes bestehenden Nutzers ab und schlägt diese dann als neue Freunde vor. Somit kann jede in Facebook und dem Adressbuch hinterlegte Nummer einem Klarnamen und allen weiteren öffentlich zugänglichen Informationen, wie Mailadresse, Beziehungsstatus, Wohnort, verwandten Personen etc., zugeordnet werden. Mit Hilfe dieser Sicherheitslücke wurden sensible Daten von über 533 Millionen Menschen, darunter 6 Millionen Deutsche, gesammelt und im Netz verbreitet.